Beschreibung
Laut DGUV Vorschrift 1 muss jeder Betriebsunfall oder Arbeitsvorfall, bei dem Erste Hilfe geleistet wird, in einem Verbandbuch schriftlich aufgezeichnet und dokumentiert werden. Dazu zählen neben einem Unfall übrigens auch Erkrankungen, die beieiner versicherten Tätigkeit eingetreten sind. Diese Aufzeichnungen, auch Unfallanzeigen genannt, müssen laut dieser Vorschrift 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind sehr wichtig und dienen verschiedenen Zwecken: für die Mitarbeiter in der Firmaals Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (besonders bei Spätfolgen). Zum anderen gelten sie als Dokumentation für den Betriebsarzt über die bisher vorgenommen Erste-Hilfe-Leistungen. Und letztlich dient der Notfallversorgungsnachweisnatürlich auch als Übersicht über die Bestände des Verbandzeugs und anderes Erste-Hilfe-Material im Erste-Hilfe-Kasten. Bei Arbeitsunfällen können die Kosten der Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen von den gesetzlichenUnfallversicherungsträgern übernommen werden. Das kann besonders bei Spätfolgen wichtig werden. Die korrekte Dokumentation ist also besonders wichtig, da es sonst zu Schwierigkeiten mit der gesetzlichen Unfallversicherung oder derBerufsgenossenschaft (BG) kommen kann. Dieselben Regelungen gelten übrigens auch für einen Unfall an Schulen und Kindergärten.
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